Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zahlen folgende Therapien:
Analytische und tiefenpsychologische Psychotherapie, Gruppentherapie und Verhaltenstherpapie.
Die Kosten für diese Therapieformen werden von der GKV übernommen, sofern der Psychotherapeut
approbiert ist, die Fachkunde in dem jeweiligen Behandlungsverfahren nachweist und eine Kassenzulassung
besitzt.
Der Leistungsumfang variiert zwischen den genannten Behandlungsverfahren: Analytische Psychotherapie, als Einzeltherapie 80 bis 240 (max. 300) Stunden bei 2-3 Std. / Woche, als Gruppentherapie 80 bis 120 (max. 150) Stunden bei einer Doppelstd. / Woche.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, als Einzeltherapie 25 bis 80 (max. 100) Stunden bei i.d.R. 1 Std. / Woche, als Gruppentherapie 40 bis 60 (max. 80) Stunden bei einer Doppelstd. / Woche. Verhaltenstherapie 25 bis 60 (max. 80) Stunden bei variabler Stundenfrequenz.
Ich bin in allen vorgenannten Verfahren zur Abrechnung mit den Krankenkassen zugelassen.
Paartherapie muss i.d.R. privat finanziert werden.
Der Therapeut führt einleitend i.d.R. mehrere sog. "Probatorische Gespräche" mit dem Patient (max. 5 Gespräche) und entscheidet dann zusammen mit dem Patienten über die geeignete Behandlung.
Die Leistungen können hier entsprechend den Vereinbarungen bei Vertragsabschluss z.T. erheblich vom Leistungsangebot der GKV abweichen.