Supervision ist eine Methode zur Reflexion, Überprüfung und kreativen Neuorientierung für Menschen, die mit anderen Menschen kreativ und kooperativ zusammenarbeiten wollen.
Trotz vielfältiger Anwendung existiert bis heute keine allgemeinverbindliche Supervisionsmethodik. Das praktische Vorgehen wird vor allem durch die psychologische Grundorientierung des Supervisors bestimmt. Mein Angebot ist im Kern psychodynamisch ausgerichtet. Darüber hinaus spielen Grundprinzipien der Gruppenanalyse eine wichtige Rolle.
Ich gehe davon aus, dass die wichtigen rationalen, sachbezogen Überlegungen aus Sackgassen befreit werden können, wenn Gefühle, persönliche Haltungen, Erwartungen, die bei der intensiven Arbeit mit Menschen beständig präsent sind, einer unbefangenen Wahrnehmung zugänglich gemacht werden können.
Die gruppenanalytische Sicht erweitert den Blick auf das soziale Netz, die Organisation und ihre Kultur, durch die der Klient beeinflusst ist.
Die Wirksamkeit supervisorischer Hilfen hängt von einer guten Passung, d.h. Übereinstimmung bezüglich der Ziele und der angewandten Methoden zwischen dem Supervisor und dem Klienten ab. Passung beinhaltet darüber hinaus eine Beziehung sowie einen Rahmen, der den Klienten/Innen ein Gefühl der Sicherheit vermittelt, so dass eine von Neugier und Offenheit geprägte Kommunikation entstehen kann. Deshalb ist es empfehlenswert, das Anliegen, das in die Supervision führt, in einem Vorgespräch zu klären.
Supervision kann als eine fallbezogene Arbeit oder als eine Methode zur Verbesserung der Zusammenarbeit eines Teams oder als eine Unterstützung bei der Bewältigung von Leitungsaufgaben hilfreich sein.
1) Fallbezogene Supervision ist eine Unterstützung für Menschen, die andere Menschen therapeutisch begleiten, pädagogisch anleiten, juristisch beraten oder sonst wie deren Lebensgestaltung begleiten. Supervision richtet sich dementsprechend an Psychotherapeuten, Ärzte, Pädagogen, Lehrer, Juristen, Seelsorger usf. Supervision hat hier das Ziel, die Wirksamkeit des Helfers zu verbessern.
2) Teamsupervision richtet sich an Menschen, die in einem professionellen Rahmen zielorientiert kooperieren wollen. Es wird angenommen, dass die Zusammenarbeit beeinträchtigt wird, wenn ungeklärte Beziehungsverwicklungen und dysfunktionale gruppendynamische Prozesse die aufgabenorientierte Kooperation dominieren. Ziel ist es, durch eine entsprechende Klärung die Aufgabenorientierung wieder in den Vordergrund zu heben.
3) Supervision für Personen in Leitungsfunktion. Eine wirksame Ausübung der Leitungsfunktion umfasst verschiedene Teilfunktionen: Grenzsetzung, Konfliktbereitschaft, Allparteilichkeit, Wertschätzung und Diskretion, klare Kommunikation und Empathie. Die flexible, situationsangepasste Umsetzung dieser Funktionen kann durch unerkannte Gefühle und Einstellungen der Geleiteten, Haltungen des Leiters oder der Vorgaben der Organisation ungünstig beeinflusst werden. Ziel ist es, die Leitungsfunktion durch die Klärung und Neuorientierung in den genannten Dimensionen zu stärken.
Supervision kann in einem Zweiergespräch stattfinden. Der Zweierkontakt bietet einen besonders geschützten Rahmen, der die notwendige Offenheit erleichtert und eine spezifische Tiefenschärfe ermöglicht. Die Supervision kann auch im Rahmen und mit Hilfe einer Gruppe durchgeführt werden, in der Menschen zusammenarbeiten, die in ähnlichen Problemfeldern tätig sind. Die Gruppe bietet einen vielfältigen Resonanzraum, sie wirkt als facettenreicher sozialer Spiegel und erweitert die Feldkompetenz.
Supervision kann eine einzelne oder einige wenige Sitzungen umfassen oder über eine längere Zeit als eine kontinuierliche Arbeit vereinbart werden. Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Bei Gruppensupervision ist eine Doppelsitzung (100 Min.) als Zeitrahmen i.d.R. sinnvoll.
Das Honorar pro Einzelsitzung beträgt 90,00 Euro.
Das Honorar für eine Gruppensupervision beträgt 190,00 Euro für eine Doppelstunde.
Die Kosten für die Gruppenteilnehmer ergeben sich entsprechend aus der Gruppengröße.
Bei einer praxisexternen Supervision sind die Besonderheiten des Auftrags ausschlaggebend.
Für Ausbildungsteilnehmer/Innen gelten die Konditionen der Ausbildungsinstitute.
In manchen Fällen kann entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für Supervisionsleistungen Mehrwertsteuer
anfallen.